AGB


§ 1   Vertragsabschluss
1.1   Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Veranstaltungsvertrages verbindlich an.
1.2   Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich (vor Ort) oder fernmündlich (Telefon, Internet odgl.) erfolgen. Die Anmeldung durch Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen haben.
1.3   Der Vertrag kommt mit unserer Annahme, die keiner bestimmten Form bedarf, zustande. Bei Vertragsabschluss oder unmittelbar danach erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
1.4   Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so haben wir Ihr Angebot nicht angenommen, sondern bieten Ihnen den Vertragsabschluss zu von der Anmeldung abweichenden Bedingungen an. An unser Angebot sind wir zehn Tage gebunden. Stimmen Sie innerhalb dieser Zeit unserem Angebot nicht zu, können wir darüber anderweitig verfügen.
   
§ 2   Zahlungsbedingungen
2.1   Die Kursgebühr ist vor Kursbeginn auf das Konto der Fahrsicherheitszentrum Vorarlberg GmbH zu überweisen oder direkt im Fahrsicherheitszentrum in bar zu bezahlen.
2.2   Bei Veranstaltungen erfolgt eine Endabrechnung nach der Durchführung. Die Zahlung des Veranstaltungspreises wird 14 Tage nach Vorlage der Endabrechnung fällig.
2.3   Stornogebühren sind sofort zur Zahlung fällig.
2.4   Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. und allenfalls Mahn-, Rechtsanwalts- und Inkassokosten zu bezahlen.
   
§ 3   Leistungen/Preise
3.1   Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen für den Veranstaltungszeitraum laut unserem Angebot. Ein Vertragsabschluss unter Bedingungen ist nicht möglich.
3.2   Bei der Anmeldung herangezogene Prospekte Dritter, wie z.B. Orts- oder Hotelprospekte, haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt.
3.3   Das Fahrsicherheitszentrum ist berechtigt, von der Veranstaltung Fotos/Filmmaterial aufzunehmen; dieses Material darf unentgeltlich in Werbebroschüren/-Faltblättern und ähnlichen Publikationen verwendet werden.
3.4   Individualabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
   
§ 4   Erklärung zum Datenschutz
4.1   Hiermit willigen Sie ein, dass die Fahrsicherheitszentrum Vorarlberg GmbH im erforderlichen Umfang Daten im Zusammenhang mit Buchung und Durchführung Ihres Sicherheitstrainings erhebt und verarbeitet. Diese Daten dürfen für die Zeit der Vorbereitung und Durchführung des Sicherheitstrainings und darüber hinaus zur Beratung und Betreuung in Fragen der Verkehrssicherheit gespeichert werden. Die Daten dürfen nicht an Dritte übermittelt werden. Die Einwilligung zur Speicherung der Daten zur Beratung und Betreuung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
   
§ 5   Stornierung von Einzelbuchungen
5.1   Sie können vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform.
5.2   Verbraucher gemäß KSchG haben im Fernabsatz ein 14 tätiges Rücktrittsrecht, welches formlos an die Fahrsicherheitszentrum Vorarlberg GmbH gerichtet werden kann.
5.3   Treten Sie vom Vertrag zurück, können wir eine angemessene Entschädigung berechnen oder eine Entschädigung gemäß folgender Aufstellung verlangen:
Die Stornogebühr beträgt bei Absage zwischen dem 30. und 21. Tag vor der Veranstaltung 20% der Trainingsgebühr, zwischen dem 20. und 11. Tag vor der Veranstaltung berechnen wir Ihnen 50% der Kosten. Bei Absage ab dem 10. Tag vor der Veranstaltung und bei nicht erfolgter Absage werden 100% des Preises fällig.
   
§ 6   Stornierung von Veranstaltungen (Firmenkunden B2B)
6.1   Sie können vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich per Post erfolgen.
6.2   Treten Sie vom Vertrag zurück, können wir eine angemessene Entschädigung berechnen oder eine Entschädigung gemäß folgender Aufstellung verlangen:
Die Stornogebühr beträgt von Vertragsunterzeichnung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des vereinbarten Preises, ab dem 59. Tag bis 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 75% des vereinbarten Preises und ab dem 29. Tag vor Veranstaltungsbeginn 90% des vereinbarten Preises.
6.3   Für die Berechnung der Stornogebühr ist der Termin des ersten Veranstaltungstages, 00.00 Uhr ausschlaggebend. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.
   
§ 7   Veranstaltungsabsagen/Nichtinanspruchnahme vertraglicher Leistungen
7.1   Wir behalten uns vor, aus wichtigem, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarem Grund, Veranstaltungen zum vereinbarten Termin abzusagen und in Abstimmung mit Ihnen auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen. Sie können in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten und bereits geleistete Anzahlungen zurückverlangen.
7.2   Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, z.B. witterungsbedingte Umstände, Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen, Streik, etc. erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie, als auch wir die Veranstaltung absagen oder vorzeitig beenden. In diesem Fall können wir für die bereits erbrachten Veranstaltungsleistungen eine angemessene Entschädigung in Höhe bis maximal des vertraglichen Gesamtpreises verlangen.
7.3   Werden ab dem ersten Veranstaltungstag ohne vorherige Rücktrittserklärung vertraglich vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen, ohne dass ein Fall höherer Gewalt vorliegt, behalten wir den Anspruch auf den vollen vertraglich vereinbarten Preis.
   
§ 8   Gewährleistung / Leistungsstörungen
8.1   Wir leisten Gewähr für eine gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung, für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Wir sind berechtigt, durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Im Übrigen können wir Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
8.2   Wir sind nicht verantwortlich für Leistungsstörungen bei Veranstaltungen Dritter, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Beschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, und leisten insoweit keine Gewähr, auch nicht bei Teilnahme eines von uns Beauftragten an solchen Sonderveranstaltungen.
8.3   Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, alles Ihnen im Rahmen Ihrer gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich unserem bei der Veranstaltung anwesenden Beauftragten bzw. dem Leistungsträger zur Kenntnis zu bringen. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies innerhalb angemessener Zeit möglich und zumutbar ist. Sie können von unseren Beauftragten/Leistungsträgern eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen oder eine Empfangsbestätigung Ihrer schriftlichen Beschwerde verlangen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, haben weder unsere Beauftragten noch unsere Leistungsträger.
8.4   Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung unserer Leistungen können Sie eine entsprechende Herabsetzung des vertraglichen Gesamtpreises verlangen (Minderung), sofern Sie nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen (vgl. § 7.3.).
8.5   Wir haften für Schäden, die Ihnen wegen schuldhafter Nichterfüllung unserer vertraglichen Leistungen entstehen. Unser Schadensersatz ist hierbei auf die Höhe des zweifachen vertraglichen Gesamtpreises beschränkt.
   
§ 9   Haftung (für Personen- und Sachschaden)
9.1   Unsere Haftung für von uns oder unseren Beauftragten – bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz - verschuldete Schäden beschränkt sich auf € 1.000.000.- für Sachschäden, € 10.000.- für reine Vermögensschäden und € 2.500.000,00 für Personenschäden je Ereignis.
9.2   Von Ihnen oder Ihren Veranstaltungsteilnehmern verursachte Schäden sind unverzüglich in enger Abstimmung mit uns zu beheben. Wir behalten uns vor, selbst die erforderlichen Reparaturaufträge zu vergeben und die entstandenen Kosten zur Erstattung vorzulegen. Wenn Fahrzeuge von uns zu Verfügung gestellt werden sind diese durch die gesetzliche Haftpflichtversicherung gedeckt.
9.3   Sie gewährleisten uns, dass Sie und alle Teilnehmer, die innerhalb Ihrer Veranstaltung Fahrer eines Kraftfahrzeugs sind, eine gültige Lenkberechtigung der jeweiligen Fahrzeugklasse besitzen und die benutzten Fahrzeuge dem letzten Stand der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Kraftfahrgesetz (KFG) entsprechen, d.h. dass sie verkehrs- und betriebssicher sind.
9.4   Wir behalten uns das Recht vor, jeden Teilnehmer, bei dem der begründete Verdacht einer Fahrbeeinträchtigung (insbesondere Alkohol oder Drogen) gegeben ist, von der Veranstaltung ohne Kostenersatz auszuschließen.
9.5   Bei Vermietung der Fahrsicherheitsanlage ganz oder teilweise hat der Mieter (Veranstalter) den Abschluss entsprechender Versicherungen für Sach- und Personenschäden vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen. Die Fahrsicherheitszentrum Vorarlberg GmbH wird jedenfalls aus jeglicher Haftung im Zusammenhang mit der Veranstaltung freigestellt.
9.6   Die Regeln der Fahrzeughaftpflicht für Kraftfahrzeuge mit österreichischem Kennzeichen gelten wie auf Straßen mit öffentlichem Verkehrs: Fremdschäden sind durch die Haftpflicht des Fahrzeughalters gedeckt, Eigenschäden (ausgenommen bei Kasko) sind vom Fahrzeughalter zu tragen. Das Kraftfahrzeug muss mit Einverständnis des Fahrzeughalters verwendet werden.
9.7   Für eingebrachte Gegenstände, welche normalerweise nicht in Kraftfahrzeugen verwahrt werden, wird keinerlei Haftung seitens der Fahrsicherheitszentrum Vorarlberg GmbH übernommen. Dies erfolgt auf eigene Gefahr.
9.8   Für auf dem Gelände der Fahrsicherheitszentrum Vorarlberg GmbH abgestellte Kraftfahrzeuge (oder an anderen Vermögensgegenständen) übernimmt die Fahrsicherheitszentrum Vorarlberg GmbH keinerlei Haftung für jegliche Art von Schäden, ausgenommen der Schaden wurde nachweislich vom Personal derselben grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
   
§ 10   Teilnahmebedingungen für das Sicherheitstraining
10.1   Während des Kurses ist den Anweisungen der Trainer im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen oder die Regeln der StVO, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen zu gefährden, kann ein Teilnehmer vom Kurs ohne Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr ausgeschlossen werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Kurse zu verschieben oder auch abzusagen, wenn sich weniger als acht Teilnehmer angemeldet haben, die Wetterverhältnisse eine Durchführung des Kurses ohne Gefährdung der Kursteilnehmer oder der benutzten Fahrzeuge nicht zulassen. Bei Nichtteilnahme an einem gebuchten Kurs verfällt die Kursgebühr.
Die Fahrsicherheitszentrum Vorarlberg GmbH kann bei Sonderveranstaltungen auf Kosten des Kunden die Beistellung ärztlicher Sofortversorgung oder Ambulanz vorschreiben.
10.2   Auf dem Gelände des Fahrsicherheitszentrums gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO).
10.3   Schwangeren ist die Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings ausschließlich auf eigenen Wunsch und nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung, dass die Teilnahme aus medizinischer Sicht unbedenklich ist gestattet.
10.4   Kraftfahrzeugen mit Spikereifen ist die Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings nicht gestattet.
10.5   Für Fahrsicherheitstrainings werden die eigenen Kraftfahrzeuge verwendet. Es besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Leihkraftfahrzeuges.
10.6   Das Mitnehmen eines Beifahrers während Fahrsicherheitskursen ist nicht gestattet.
10.7   Die Kurssprache ist grundsätzlich Deutsch, ausgenommen es werden spezielle nicht-deutschsprachige Fahrsicherheitstrainings durch die Fahrsicherheitszentrum Vorarlberg GmbH angeboten. Bei nicht ausreichenden Deutschkenntnissen ist die Fahrsicherheitszentrum Vorarlberg GmbH berechtigt, die (weitere) Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings aus Sicherheitsgründen zu unterbrechen. Alsbald ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden sind, kann der Fahrsicherheitskurs zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
   
§ 11   Hospitality
11.1   Jede Form von Hospitality im Zusammenhang mit der von uns durchgeführten Veranstaltung ist vorher mit uns abzustimmen.
   
§ 12   Sonstiges
12.1   Vereinbarter Gerichtsstand ist 6800 Feldkirch.
12.2   Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, nicht durchführbar oder nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
12.3   Änderungen der AGB werden durch die Fahrsicherheitszentrum Vorarlberg GmbH vorbehalten.